Satzung des Vereins Freundeskreis der Kunstwerkstatt am Hellweg eV
- Auszug -
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis der Kunstwerkstatt am Hellweg eV“. Er hat seinen Sitz in Bochum.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.
§ 3 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 51-68) der AO. Zwecke des Vereins sind:
1. die Förderung der Kultur durch Pflege der Klavier - und Kammermusik. Er realisiert Konzertprojekte und Auftrittsmöglichkeiten insbesondere für Nachwuchsinterpreten. Auch anderen Kunstrichtungen soll ein Forum geboten werden. Dazu zählen u.a.: Malerei und Graphik, Bildhauerei, Literatur und Tanz;
2. die Förderung der Wissenschaft; der Verein unterstützt und initiiert wissenschaftliche Arbeiten zu Fragen von Politik, Gesellschaft und Kultur und deren Verbreitung im Rahmen seiner Veranstaltungen und durch die Publikation wissenschaftlicher Arbeiten.
§ 4 Zweckverwirklichung
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von künstlerischen und wissenschaftlichen Aktivitäten durch Realisierung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen, Vernissagen und ähnlichem. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
· die Beschaffung von Fördermitteln für die genannten Aktivitäten,
· die Durchführung von Veranstaltungen,
· Publikationen,
· Öffentlichkeitsarbeit,
· Zusammenarbeit mit anderen kulturellen und wissenschaftlichen Vereinigungen und Institutionen,
· die Förderung von Künstlern und Wissenschaftlern,
Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.
Insbesondere soll durch die Gestaltung des Rahmens sowie durch die Ausrichtung besonderer Veranstaltungen der Zugang zu kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen erleichtert, wenn nicht überhaupt ermöglicht werden z. B. für:
· Behinderte,
· Kinder, Jugendliche, Schulklassen,
· Senioren,
· Bevölkerungskreise, die bisher keinen Zugang zu Konzerten „ernster“ Musik und wissenschaftlichen Themen gefunden haben.
Sofern und solange der Verein nicht über eigene Räumlichkeiten, Einrichtungen und die erforderliche Organisation verfügt, bedient er sich zur Durchführung der Veranstaltungen der Einrichtungen Dritter, soweit dies erforderlich ist.
§ 6 MitgliederMitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen will. Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen das Recht zu, die Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig.
Sonntag, 24. November 2024, 16:00 Uhr
Sonntag, 22. Dezember 2024, 16:00 Uhr